- Wohnungen zu den für BezieherInnen von ALG II festgesetzten
Bedingungen sind auf dem freien Wohnungsmarkt praktisch nicht
vorhanden
- Insbesondere für Alleinstehende gibt es de facto kein
Angebot
- Die durchschnittliche Kaltmiete liegt um gut 3 Euro/qm über
dem festgesetzten Satz von 5,62 Euro/qm, in einzelnen Segmenten
(vor allem für Alleinstehende) noch deutlich mehr darüber
- Die durchschnittliche Kaltmiete der freien Wohnungsangebote
in Freiburg erhöhte sich in den letzten Jahren deutlich und
stetig
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Inzwischen haben auch die Verantwortlichen von der Stadt gemerkt,
dass zu diesen Bedingungen kein Wohnraum zur Verfügung steht,
am 23.10.07 beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung des Satzes
von 5,62 Euro/qm auf 6,46 Euro/qm für Alleinstehende und für
2 Personen auf 5,87 Euro/qm. Bei mehr als 2 Pers.-Haushalten bleibt
der Satz bei 5,62 Euro/qm.
Damit liegt der Beschluss weit hinter den Forderungen des Runden
Tisches, allerdings orientiert er sich am Mietspiegel der Stadt
Freiburg. Im Mietspiegel werden jedoch alle Wohnungen erfasst, günstige
Unterkünfte stehen dagegen dem freien Wohnungsmarkt nicht zur
Verfügung. Bei aktueller Durchsicht von Anzeigenblättern
wie der Zypresse oder BZ-Schnapp fällt einem auf, dass besonders
bei kleineren Wohnungen 9 oder 10 Euro/qm Kaltmiete längst
keine Ausnahme, sondern der Regelfall sind. Selbst die Freiburger
Stadtbau bietet inzwischen 45 qm für 450 Euro im Neubau an,
dies entspricht 10 Euro/qm Kaltmiete.
Die Arge Freiburg erwartet vom Arbeitslosen nun Bemühungen
zur Senkung der Mietkosten, deren Nachweis bei der Arge abgegeben
werden muss. Ist der zuständige Sachbearbeiter mit den dokumentierten
Bemühungen nicht zufrieden oder findet sie ungenügend,
kann es passieren, dass dem ALG II-Empfänger die Kosten für
Unterkunft auf die Mietobergrenze gesenkt werden und er den Rest
der Miete von seinem Regelsatz bezahlen muss. Und selbst wenn der
Arbeitslose einen Glückstreffer landet, eine Wohnung zu den
von der Kommune als angemessen festgelegten Mietkosten findet, dann
kann er nicht sofort den Mietvertrag unterschreiben. Er muss erst
die Zustimmung der Arge einholen, sonst kann es sein, dass das Amt
die Kosten für den Umzug bzw. die neue Wohnung nicht übernimmt.
Eine weitere Hürde auf der Suche nach billigem Wohnraum.
Auf diese günstigen Wohnungen stürzen sich in Freiburg
logischerweise eine Vielzahl von Bewerbern, es kommt natürlich
beim Vermieter sehr gut an, wenn man ihm erklärt, dass man
die Wohnung zwar gerne hätte, aber erst bei der Arge die Zustimmung
abholen muss. Bewerber, die sofort zusagen können, schnappen
einem dann natürlich die preiswerte Bleibe weg. Früher
galt die Miete vom Sozialamt als sicherste Miete, da sie nicht gekürzt
werden durfte. Nachdem die Arge bei Nichterfüllen irgendwelcher
Auflagen aber inzwischen berechtigt ist, nicht nur den Regelsatz,
sondern auch die Kosten für die Unterkunft zu senken, ist vielen
Vermietern das Risiko mit den ALG II-Empfängern oftmals zu
groß und andere Bewerber werden bevorzugt.
Die Arge hält sich hart an die Vorgaben der Kommune, auch
bei der Erstattung der Umzugskosten hält man sich erst einmal
zurück. So ist es gängige Praxis, dass man für einen
Umzug gerade mal 150 Euro für den Transport bekommt. Auszugsrenovierung
und andere Kosten sollen vom Regelsatz bezahlt werden. Auch die
Kaution, die nur in angemessener Höhe (z.B. bei 1-Pers.-Haushalt
entspricht dies 872,10 Euro) gewährt wird, gibt es nur als
Darlehen, welches ebenfalls vom Regelsatz zurückgezahlt werden
soll. Dass die Rückzahlung der Kaution vom Regelsatz unzulässig
ist, gab Herr Kaiser von der Arge Freiburg schon Mitte 2007 zu.
Trotzdem ist es bei einigen Sachbearbeitern der Arge immer noch
gängige Praxis, dies von den Betroffenen einzufordern!
Wenden wir uns doch mal einem aktuellen Fall von Zwangsumzug zu:
Martha M.* ist seit mehreren Jahren arbeitslos. Sie ist 59 Jahre
alt und auf dem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr vermittelbar.
Martha hat viele Jahre in der Versicherungsbranche gearbeitet, als
die Filiale ihrer Versicherung in Freiburg geschlossen wurde, war
die Frau arbeitslos. Zuversichtlich, mit ihrer Qualifikation eine
Arbeit zu finden, nahm sie nach mehreren erfolglosen Bewer-bungsversuchen
eine Arbeit an, die weit unter ihrem bisherigen Lohn lag. Leider
hielt auch dieses Beschäftigungsverhältnis nicht lange
an, durch die geringere Entlohnung des letzten Jobs reichte der
erneute Bezug von ALG I nicht mehr zum Decken aller Kosten wie Miete,
Auto und die damit verbundenen KFZ-Versicherung... Schon jetzt musste
Martha auf die Rücklagen der Altersversorgung zurückgreifen.
Mit ALG II-Bezug waren die Kosten erst recht nicht mehr zu stemmen,
Martha kündigt ihre Lebensversicherung, muss dabei große
Abstriche hinnehmen. Nach einigen Jahren mit Hartz IV ist von der
privaten Altersvorsorge fast nichts mehr übrig, der Traum eines
geruhsamen und gesicherten Lebensabends vorbei.
Dazu drängt die Arge seit Jahren auf Senkung der Kosten für
die Unterkunft. Da Martha viele Jahre ganz gut verdient hat, bewohnte
sie eine großzügige 2 ½ Zimmer-Wohnung. Sowohl
der Mietpreis wie auch die Größe der Wohnung war von
der Arge schon längst bemängelt worden, Martha hatte trotz
intensiver Suche keine günstigere Wohnung gefunden. Da entschloss
sich die alte Dame, Anteile beim Breisgau Bauverein zu erwerben.
Trotzdem musste sie Jahre auf eine Wohnung warten, welche die Rahmenbedingungen
für ALG II-Empfänger erfüllt. Im Frühjahr 2008
war es nun soweit, eine kleine Wohnung stand für Martha zur
Verfügung. Die Frau war zwar nicht begeistert, ihre bisherige
Wohnung zu verlassen, jedoch hätte sie die Wohnung spätestens
bei Eintritt ins Rentenalter sowieso nicht weiter finanzieren können,
da ihr nach 35 Beitragsjahren gerade einmal etwas mehr als 700 Euro
zustehen.
Martha bereitete sich nun auf den Umzug vor und erkundigte sich
bei der Arge nach Übernahme der Renovierungskosten der alten
Wohnung und der Kosten für den Umzug. Eine Sachbearbeiterin
erklärte im Gespräch mit Martha, dass das alles kein Problem
wäre, die Kosten werden übernommen, selbst neue Lampen
und kleinere Anschaffungen sollen vom Amt bezahlt werden. Martha
machte sich auf die Suche nach einem günstigen Umzugsunternehmen,
erkundigte sich bei Handwerkern nach einer preiswerten Renovierung
der alten Wohnung. Sie reichte bei der Arge jeweils drei Angebote
ein, damit die Arge sich aus einem Angebot etwas raussuchen kann.
Angebote durch die Arge, z.B. Renovierung durch 2-Euro-Jobber, sind
nicht zulässig!
Der
Bescheid der Arge schockte die gute Frau. Renovierungsarbeiten werden
nicht übernommen (höchstens Materialkosten), für
den Umzug gibt es gerade einmal 150,- Euro für den Transport.
Die Arge hat dazu den Standpunkt, dass doch Freunde beim Umzug helfen
sollten, streichen könnten die ja auch. Ob das den Wünschen
des Vermieters nach fachgerechter Renovierung entspricht, wenn irgendwelche
Laien die Wände streichen und die Türen lackieren, das
interessiert die Arge nicht. Und vermutlich ist es den Zuständigen
vom Amt auch egal, wenn Martha auf einen Großteil der alten
Kaution verzichten muss, weil Amateure sich an den Renovierungsarbeiten
versuchten.
Ein Urteil des Sozialgerichts Duisburg (S 127 AS 321/06 vom 26.02.07,
18.06.07 vom Landesgericht NRW bestätigt) betont dagegen eindeutig,
dass Einzugsrenovierungen über den § 22 KdU im Falle eines
Zwangsumzugs abgedeckt und von der Arge zu übernehmen sind.
Folgerenovierungen, die im Mietvertrag festgelegt sind oder die
der Vermieter schriftlich fordert, sind ebenfalls als Kosten für
die Unterkunft anzusehen.
Martha fand den Bescheid nicht rechtmäßig, sie legte
fristgemäß und ca. 5 Wochen vor dem Umzug Widerspruch
ein. Ein paar Tage vor dem Umzug kam ein Schreiben von der Arge.
Martha hoffte nun auf Klärung der Sachlage, doch leider stand
in dem Brief nur, dass der Widerspruch in Bearbeitung sei und dass
von weiteren Nachfragen doch bitte abzusehen sei. Martha fühlte
sich etwas im Stich gelassen, in wenigen Tagen stand der Umzug an.
Letztendlich bezahlte sie die Renovierung und das Umzugsunternehmen
von den letzten Resten ihrer Altersrücklage. Nach 35 Jahren
Arbeit und ein paar Jahren Arbeitslosigkeit hat Martha nun keine
Ersparnisse mehr, musste außerdem die über Jahrzehnte
liebgewonnene Wohnung und das damit verbundene soziale Umfeld aufgeben.
Beim Umzug von Martha fiel übrigens auf, dass irgendwelche
Amateure vor einigen Schwierigkeiten gestanden hätten. So musste
z.B. das Bett über den Balkon im 4. Stock gezogen werden, da
es nicht durch das enge und verwinkelte Treppenhaus passte. Ohne
das entsprechende Equipment und Erfahrung wäre diese Aktion
wohl zum Scheitern verurteilt gewesen.
Martha wartet nun auf Antwort auf ihren Widerspruch. Und hat aus
der ganzen Geschichte gelernt, dass man irgendwelchen mündlichen
Aussagen von Arge-Mitarbeitern keinen Glauben schenken darf. Und,
dass auch die schriftlichen Bescheide sich nicht unbedingt an gängiges
Recht halten. Wenn sie die Renovierungs-/Umzugskosten nicht erstattet
bekommt, wird Martha M. vor das Sozialgericht ziehen.
Marthas Zwangsumzug ist nur einer von vielen. Es hat sich bei
der Arge Freiburg längst eingebürgert, dass irgendwelche
Kostenübernahmen erst mal abgelehnt werden. Und bei manchen
Arbeitslosen kommen sie damit durch und sparen Gelder, die dem Betroffenen
von Gesetz wegen zustehen. Deshalb ist jedem ALG II-Bezieher zu
raten, sich zu informieren (Internet, Arbeitslosenberatungen...),
denn viele Bescheide, Aktionen und Aussagen der Arge-Mitarbeiter
sind vom SGB nicht gedeckt.
Generell ist bei der Aufforderung zur Senkung der Mietkosten zu
empfehlen, zuerst einen Widerspruch einzulegen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung,
sowie die Übernahme der Kosten der Wohnungssuche zu fordern.
Besonders bei einer Wohnung, deren Mietkosten nur knapp über
dem genehmigten Satz liegen, kann das dazu führen, dass die
Arge die etwas höheren Kosten übernimmt. In Bielefeld
z.B. gibt es für Bedarfsgemeinschaften mit schulpflichtigem
Kind eine gewisse Toleranz, da werden dann Mieten übernommen,
die 10 % über der Mietobergrenze liegen.
Deshalb
kann es auch helfen, sich zu erkundigen, was bei der Arge vor Ort
gängige Praxis im Bezug auf Senkung der Kosten für die
Unterkunft ist. Freiburg scheint allerdings bei Mieten nicht so
tolerant zu sein wie Bielefeld. Eine 42-jährige Mutter mit
2 schulpflichtigen Kindern wurde aufgefordert, die Kosten für
die Unterkunft zu senken - der Quadratmeterpreis der Sozialwohnung
ist um 9 Cent zu hoch!
Insgesamt ist bei den hohen Mieten und der hohen Anzahl von fehlenden
bezahlbaren Wohnungen zu fordern, dass die Mietobergrenze für
ALG II-Bezieher in Freiburg kräftig erhöht wird. Es ist
nicht zu verstehen, warum z.B. Duisburg mit wesentlich niedrigeren
Durchschnittsmieten seinen ALG II-Beziehern 340,- Euro Kaltmiete
zugesteht, während Freiburg, dessen Mieten mit München
zu vergleichen sind, nur 290,70 Kaltmiete zugesteht.
München bezahlt übrigens 420 Euro Kaltmiete. Da steht
doch die Frage im Raum, ob Freiburgs Verantwortliche die MOG nach
Kassenlage festlegen und den städtischen Haushalt bewusst durch
eine extrem niedrige Festlegung der Mietobergrenzen für ALG
II-Empfänger entlasten wollen.
Ein Kunde der ARGE*
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* Name geändert, der Redaktion bekannt
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