Außerdem finden häufig angebliche Spendensammlungen
für regionale soziale Einrichtungen statt, welche aber
nie dort ankommen – in Freiburg betraf dies bisher nachweislich
den Essenstreff und die Freiburger Tafel.
Weder für den Verkauf, noch für diese Spendensammlungen
haben diese Verkäufer eine Genehmigung, wie es in Baden-Württemberg
vorgeschrieben ist!
Was können Sie tun?

Unsere Verkäufer erkennt man an
den hellgrünen Ausweisen mit dem bekannten FREIeBÜRGER-Logo.
Sollten Sie Verkäufer mit einer anderen, speziell
der oben genannten Straßenzeitungen entdecken,
können Sie sich an die hiesige Polizei oder das
Ordnungsamt wenden oder Passanten, die diese Zeitung
kaufen wollen, genauer darüber informieren, sowie
Ihren Bekanntenkreis.
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Es wird also ganz offensichtlich darauf abgezielt, etablierte
regionale soziale Einrichtungen und deren UnterstützerInnen
schamlos auszunutzen, um Gelder für vermeintlich gemeinnützige
Zwecke einzunehmen, bei denen nicht ersichtlich ist, was wirklich
damit geschieht! Trotzdem bestand bislang kein wirkliches
Interesse, dieses wiederholte und offensichtlich betrügerische
Verhalten strafrechtlich zu verfolgen und zu unterbinden.
Im Freiburger Umland tauchen zudem seit kurzer Zeit auffällig
viele Verkäufer mit unterschiedlichen Behinderungen auf.
Das erinnert an das Bild vom „Organisierten Betteln“
vor einigen Jahren in Freiburg und anderen Städten –
dies ist in Freiburg allerdings seit einiger Zeit polizeilich
untersagt und wird konsequent unterbunden.
In Rheinland-Pfalz gelang es der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) Trier dem Verein „Food For You“ einen eindeutigen
Spendenbetrug nachzuweisen, denn es existierte weder die angebliche
Kleiderkammer noch die Suppenküche!
Zudem kam der Verein nicht seiner Auskunftspflicht über
den Verbleib der Spendengelder nach – seither gibt es
dort seit Februar 2008 ein offizielles Verbot für den
Zeitungsverkauf und das Sammeln von Spendengeldern für
die o.g. Zeitungen. Nur einen Monat später wurde kurzerhand
vom selben Vorstand ein neuer Verein mit Namen „Straßenträumer
e.V.“ in Darmstadt gegründet, um die bisherige
Strategie von Zeitungsverkauf und Spendensammlungen fortzuführen,
welche durch die ADD Trier erneut in Rheinland-Pfalz verboten
wurde, da es sich ganz offensichtlich um denselben Vorstand
handelte, der sich zuvor verpflichtete, diese Praktiken zu
unterlassen! (Quelle: www.charitywatch.de).
Bedauerlicherweise ist dies bisher das einzige Bundesland,
welches so konsequent reagierte, denn es gibt keine bundesweite
Aufsichtsbehörde.
Solche dubiosen Praktiken haben nichts mit denen einer herkömmlichen
Straßenzeitung gemeinsam! Bei den echten Straßenzeitungen
gelten klare einheitliche Regeln: So ist gewährleistet,
dass die Verkäufer etwa 50% des Verkaufspreises, sowie
zusätzliche Trinkgelder der Kunden behalten und sich
somit ein kleines Zubrot dazuverdienen können, was ja
dem ursprünglichen Sinn und Zweck einer Straßenzeitung
entspricht. Spendensammlungen durch Verkäufer finden
nicht statt!
Zudem gibt es ein ungeschriebenes Gesetz unter den bundesweit
ca. 40 Straßenzeitungen: „Jeder bleibt in seinem
Revier“ – d.h. man verkauft ausschließlich
in der Region der ansässigen Zeitung und sonst nirgendwo.
Einerseits damit jeder ansässige Verkäufer eine
Chance bekommt, andererseits weil die Kunden bevorzugt regionale
Themen lesen und nicht selten ihre Lieblings-Verkäufer
gerne direkt unterstützen möchten, da sich im Laufe
der Zeit oft ein persönlicher Kontakt entwickelt.
Dieser persönliche und direkte Kontakt ist auch für
die Herausgeber der Zeitung wichtig, um zu wissen, wer ihre
Zeitung verkauft und: in welcher Art und Weise – denn
ein korrektes und höfliches Verhalten ist das A und O
beim Verkauf – auch hierfür gibt es festgelegte
Regeln, die es einzuhalten gilt, sonst droht ein Verkaufsverbot.
Diese Grundlagen gewährleisten für alle Beteiligten
ein faires Miteinander.
Bleibt die Frage, wie man nun damit umgeht?
So lange es hier kein offizielles Verkaufsverbot wie in Rheinland-Pfalz
gibt, wird sich langfristig kaum etwas an dieser Situation
ändern. Ein gezieltes Darauf-Aufmerksam-Machen der Fremdverkäufer,
sowie das sporadische Unterbinden durch die Ordnungshüter,
hindert diese Verkäufer nicht daran, zu einem späteren
Zeitpunkt erneut in Freiburg und der Regio aufzutauchen –
denn sie praktizieren das ja schon seit Jahren!
Carina
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