Die Schöpfer von Hartz IV waren der festen Überzeugung,
dass mit den Reformen die Arbeitslosigkeit um 1-2 Millionen
gesenkt werden kann. Und zeitweise sah es so aus, als könnte
der Plan gelingen.
Heute, 5 Jahre nach Einführung von Hartz IV, sieht die
Bilanz ziemlich negativ aus. Im Jahr 2010 sind fast 7 Millionen
Menschen ganz oder teilweise auf ALG II angewiesen. Ganz unterschiedliche
Gruppen und Personenkreise beziehen diese Leistungen. Viele
denken ja bei Hartz VI zuerst an Langzeitarbeitslose. Aber
auch Arbeitslose ohne Anspruch gegenüber der Arbeitslosenversicherung,
ALG I-Bezieher, deren Arbeitslosengeld zum Leben nicht reicht,
Beschäftigte, die zu ihrem Lohn zusätzlich ALG II
beziehen müssen, sowie jeweils die Angehörigen bekommen
heute Hartz IV-Leistungen.
Hartz IV wirkt laut dem DGB als „Rasenmäher“.
Unterschiedliche Erwerbsbiographien werden auf niedrigem Niveau
eingeordnet. Gerade diese gleiche Behandlung von ungleichen
Sachverhalten empfinden viele Menschen als ungerecht. Hartz
IV hatte eigentlich den Anspruch, eine angebliche Ungerechtigkeit
zwischen Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfe zu beseitigen.
Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze werden nun Menschen
nach jahrzehntelanger Arbeit genauso behandelt wie Berufsanfänger
oder jemand, der noch nie gearbeitet hat.
Hartz IV steht für das Zweiklassensystem in der Arbeitsförderung.
In der Arbeitslosenversicherung (ALG I) sind die Ansprüche
und Rechte grundsätzlich besser als im Fürsorgesystem
Hartz IV. Diese ungleiche Behandlung ist ungerecht. Die Spaltung
der Arbeitsförderung in ein Versicherungs- und ein Fürsorgesystem
lässt diese zudem in Konkurrenz zueinander treten.
Es gibt einen Arbeitsmarkt, jedoch zwei unterschiedliche
Vermittlungs- und Integrationssysteme mit jeweils unterschiedlichen
gesetzlichen Grundlagen und unterschiedlichem Behördenaufbau.
Viele Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, durchlaufen
beide Systeme oft hintereinander, und das mit viel bürokratischer
Doppelarbeit.
In der Arbeitslosenversicherung (ALG I) sind sie vor dem
Zwang zur Aufnahme von auch niedrigstentlohnter Beschäftigung
besser geschützt, beim Wechsel in das Hartz IV-System
(ALG II) müssen sie jede Tätigkeit, die nicht sittenwidrig
ist, annehmen. Egal, ob sie ihren Fähigkeiten entspricht
oder ob sie davon nicht leben können und zusätzlich
ALG II beantragen müssen.
Durch die verschärfte Zumutbarkeitsregelung, die Eingliederungspolitik
– Hauptsache schnell und egal zu welchen Bedingungen
– sowie eine oftmals unzureichende Qualitätskontrolle
bei den Vermittlungsangeboten, wie auch bei den Eingliederungsmaßnahmen,
hat Hartz VI die Ausweitung des Niedriglohnsektors begünstigt.
Eine nachhaltige Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
oder die längerfristige Entwicklung beruflicher Aufstiegswege
werden im Hartz IV-System völlig vernachlässigt.
Allerdings scheint Hartz IV in den letzten 5 Jahren tatsächlich
zur Senkung der Arbeitslosenzahlen beigetragen haben. Die
offizielle Zahl der hilfebedürftigen Arbeitslosen lag
im November 2009 immerhin um 21 Prozent niedriger als im Durchschnitt
des Jahres 2005. Das lag wohl u. a. an der relativ guten Konjunktursituation
der letzten Jahre sowie aktuellen beschäftigungsstabilisierenden
Maßnahmen (z.B. Verlängerung des Kurzarbeitergelds)
auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Allerdings
wird dieser Rückgang der Arbeitslosigkeit begleitet von
einer steigenden Anzahl von Hartz IV-Empfängern, die
zwar nicht als arbeitslos, aber als arbeitsuchend geführt
werden. (siehe Tabelle)
Unter die Kategorie „arbeitsuchend“ fallen beispielsweise
Hilfeempfänger, die sich in Maßnahmen befinden,
aus Mangel von Alternativen noch zur Schule gehen und dennoch
suchen oder auch (vorübergehend) erwerbstätig sind
und mehr arbeiten möchten.
Im Jahr 2005 wurde im Durchschnitt 857.000 Hilfeempfänger
im Hartz IV-System als arbeitsuchend geführt. Ihre Zahl
hat sich nahezu kontinuierlich bis 2008 auf 1,349 Millionen
erhöht. Im November 2009 lag die Anzahl der als arbeitsuchend
geführten Hilfeempfänger bereits bei 1,448 Millionen.
Der Rückgang der Arbeitslosigkeit geht folglich mit
einem Anstieg der Hilfebedürftigen in gleicher Größe
einher, die nicht als arbeitslose Arbeitssuchende geführt
werden.
D.h. die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
im Hartz IV-System ist gleich geblieben (Anzahl der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen: 2005: 4,981 Mio., November 2009 4,891
Mio.). Sie werden nur nicht mehr als arbeitslos geführt
und tauchen somit auch nicht mehr in den Arbeitslosenzahlen
auf.
Auch die Zahl der Hilfeempfänger insgesamt (einschließlich
der Kinder) liegt heute immer noch auf dem Niveau von 2005.
Im Jahr 2005 wurden 6,756 Millionen hilfebedürftige Personen
gezählt, im November 2009 waren es immer noch 6,717 Millionen.
Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben bisher vorrangig
zum Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung
(ALG I) geführt und kommt erst mit Verzögerung dann
im Hartz IV-System an.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (= länger als 12
Monate arbeitslos) lag im Jahr 2005 bei 1,588 Millionen, 2008
bei 1,088 Millionen. Der Rückgang ist allerdings weitgehend
parallel mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt
verlaufen, so dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen immer
noch bei 33,3 Prozent liegt (2005 32,7 Prozent).
Diese offiziellen Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig,
da jede Krankmeldung oder z.B. Teilnahme an kurzzeitigen Trainingsmaßnahmen
zu einer Beendigung der Arbeitslosigkeit führt. Heute
sind 3 Viertel (laut IAB – Institut für Arbeitsmarkt
und Berufsforschung) der Leistungsempfänger ununterbrochen
seit 12 Monaten im Leistungsbezug.
Die Eingliederung der Arbeitslosen in nachhaltige Beschäftigung
ist eher selten. Das Hartz IV-System setzt besonders stark
auf kurzzeitige Maßnahmen. Besonders oft werden Ein-Euro-Jobs
und Trainingsmaßnahmen vermittelt. Die Ein-Euro-Jobs
sind eine zeitlich begrenzte Arbeitsmaßnahme, viele
Leistungsempfänger sind nach Beendigung des Ein-Euro-Jobs
wieder arbeitslos. Lediglich ein Sechstel von ihnen haben
sechs Monate nach Beendigung der Arbeitsmaßnahme einen
sozialversicherten Job.
Auch die Trainingsmaßnahmen bringen viele nicht weiter.
Besonders gerne werden die Leistungsempfänger in ein
Bewerbungstraining gesteckt – teilweise sogar mehrfach!
Teilweise gehen diese Maßnahmen über Monate. Neue
Chancen für den Arbeitsmarkt tun sich so nicht auf. Aber
eine ganze Branche von „Weiterqualifizierungsunternehmen“
lebt ganz gut davon.
Die gesamten Kosten dieser Maßnahmen, sowie die Bezahlung
der Ein-Euro-Jobs werden übrigens von der Arbeitsagentur
finanziert.
Jeden Monat fangen dreimal so viele Menschen eine Trainingsmaßnahme
oder einen Ein-Euro-Job an als jene, die eine Weiterbildung
beginnen. Dabei sind sowohl bei beruflicher Weiterbildung
als auch bei der Förderung über Lohnkostenzuschüsse
die Eingliederungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt wesentlich
höher als nach einem Ein-Euro-Job oder einer Trainingsmaßnahme.
Rund 16 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
findet innerhalb eines Jahres eine Beschäftigung auf
dem ersten Arbeitsmarkt. Allerdings kann davon nur die Hälfte
finanziell auf eigenen Beinen stehen und die Hilfebedürftigkeit
vollständig überwinden. Rund ein Drittel derjenigen,
die den Leistungsbezug vorübergehend verlassen konnten,
waren schon nach drei Monaten wieder auf Hilfe angewiesen.
Immer mehr Menschen sind arm trotz Arbeit. Das liegt daran,
dass Hartz IV mehr in den Arbeitsmarkt und seine Struktur
eingegriffen hat als das auf den ersten Blick deutlich wird.
Durch die Absenkung der Unterstützungsleistungen und
die Verschärfung der Zumutbarkeit sollte der Druck erhöht
werden, auch niedrig bezahlte Arbeit anzunehmen. Durch die
Ausweitung des Niedriglohnsektors sollte neue Beschäftigung
entstehen.
Vergleicht man allerdings die Aufschwungjahre 2000 (vor Hartz
IV) und 2008 (nach Hartz IV) dann ist durch die Deregulierung
des Arbeitsmarktes keinesfalls mehr Beschäftigung entstanden.
In 2000 betrug das Volumen der geleisteten Arbeitsstunden
57,6 Milliarden, in 2008 jedoch nur 57,5 Milliarden. Die Anzahl
der Beschäftigten ist 2008 tatsächlich erstmals
auf über 40 Millionen angestiegen, was allerdings hautsächlich
an der Zunahme von Teilzeitarbeit, zu der auch die so genannten
Mini-Jobs gehören, liegt.
Gleichzeitig ist die Zahl der erwerbstätigen Armen
deutlich angestiegen. Im September 2005 wurden bspw. 951.000
erwerbstätige Hilfeempfänger gezählt. Mitte
2009 waren es bereits 1,346 Millionen. Das ist ein Anstieg
um über 40 Prozent! In steigendem Maße muss der
Staat nicht existenzsichernde Löhne durch ALG II-Leistungen
aufstocken Die Gesamtausgaben für die Aufstocker beliefen
sich im Mai 2007 auf 1,09 Milliarden Euro. (Aufstockung bedeutet:
Das gesamte Einkommen wird angerechnet, wobei 100 Euro anrechnungsfrei
bleiben, plus 20 % bis 800 Euro bzw. 10 % ab 800 Euro des
Brutto-Einkommens.)
Die Dramatik der Entwicklung verdeutlicht ein Vergleich mit
dem Jahre 1995. Während 1995 nur 110.000 (davon war die
Hälfte Teilzeit beschäftigt) Menschen so wenig verdienten,
dass sie ergänzend Sozialhilfe beziehen mussten, waren
dies 12 Jahre später 1,3 Millionen!
In keinem Land Europas hat sich der Niedriglohnsektor stärker
ausgebreitet als in Deutschland. Rund 22 Prozent der Beschäftigten
arbeiten inzwischen zu Stundenlöhnen, die nach internationalem
Standard als Niedriglohn bezeichnet werden.
Viele Arbeitgeber werden somit durch den Staat subventioniert.
Allein an die Haushalte mit Erwerbseinkommen über 400
Euro fließen jeden Monat rund 350 Millionen Euro. Insgesamt
belastet die Ausweitung des Niedriglohnsektors die Staatskassen
pro Jahr mit insgesamt 4 Milliarden Euro. Und das kann so
nicht weiter gehen. Denn schließlich werden dadurch
oft keine neuen, zusätzlichen Arbeitsplätze gestützt.
Vielfach ist einfach das Lohnniveau der bestehenden Arbeitsplätze
gesunken oder durch Outsourcing oder Umwandlung in Minijobs
sind Arbeitsplätze, die besser bezahlt waren, zu Niedriglohnjobs
geworden.
Nach all diesen Fakten kann man sehen, dass für den
Arbeitnehmer durch die Hartz IV-Reform nichts besser geworden
ist, aber vieles schlechter. Weder wurde neue zusätzliche
Arbeit geschaffen noch wurde die Absicherung vor Armut gestärkt.
Für viele Hartz IV-Bezieher bedeutet dieses System ein
Leben am Rande der Gesellschaft.
Gleichzeitig wird ihnen von einigen so genannten Leistungsträgern
vorgeworfen, sie wollen ja nicht arbeiten und hätten
sich es in der sozialen Hängematte bequem gemacht. Doch
selbst Karl Brender, wissenschaftlicher Referent im Vorstand
des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)
Berlin, sagt: „...Die Diskussion über die Arbeitswilligkeit
von Hartz IV-Empfängern geht an der Realität vorbei.
Mit etwa über 90 Prozent will der allergrößte
Teil einen Job haben.“
Aber was ist, wenn es auch in Zukunft nicht genug Arbeit
gibt?
Wie kann man dann den arbeitswilligen Arbeitslosen ein menschenwürdiges
Dasein gewähren?
Durch die Schaffung eines „sozialen Arbeitsmarktes“?
- Durch Erhöhung der Hartz IV-Sätze?
- Durch Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen?
- Bürgergeld?
Die Lösung dieser Frage wird wohl zur wichtigsten Aufgabe
der Politik in den nächsten Jahren werden.
Denn: SO kann es nicht weitergehen!
M.S.
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