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5 Jahre Hartz IV


Zum Jahresbeginn 2005 ist Hartz IV in Kraft getreten. Die rot-grüne Regierung unter Bundeskanzler Schröder wollte bzw. mussten damals wegen der anhaltenden hohen Arbeitslosigkeit (Anzahl der Arbeitslosen: Dez. 2004: 4.597.406/Jan. 2005: 5.037.142) die Arbeitsmarktpolitik reformieren.

Herausgekommen ist der „größte Einschnitt“ in die Arbeitsmarktpolitik seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.

„Es gibt kein Recht auf Faulheit!“ verkündete Kanzler Schröder. Rot-Grün führte ein System des „Fordern und Fördern“ ein, wer erwerbsfähig ist und sich nicht um Arbeit bemühte, sollte auch keine oder nur gekürzte Leistungen erhalten. Die Leute sollten angehalten werden, sich ausdauernd um Arbeit zu bemühen.

 

 

© Rainer Sturm/PIXELIO

Die Schöpfer von Hartz IV waren der festen Überzeugung, dass mit den Reformen die Arbeitslosigkeit um 1-2 Millionen gesenkt werden kann. Und zeitweise sah es so aus, als könnte der Plan gelingen.

Heute, 5 Jahre nach Einführung von Hartz IV, sieht die Bilanz ziemlich negativ aus. Im Jahr 2010 sind fast 7 Millionen Menschen ganz oder teilweise auf ALG II angewiesen. Ganz unterschiedliche Gruppen und Personenkreise beziehen diese Leistungen. Viele denken ja bei Hartz VI zuerst an Langzeitarbeitslose. Aber auch Arbeitslose ohne Anspruch gegenüber der Arbeitslosenversicherung, ALG I-Bezieher, deren Arbeitslosengeld zum Leben nicht reicht, Beschäftigte, die zu ihrem Lohn zusätzlich ALG II beziehen müssen, sowie jeweils die Angehörigen bekommen heute Hartz IV-Leistungen.

Hartz IV wirkt laut dem DGB als „Rasenmäher“. Unterschiedliche Erwerbsbiographien werden auf niedrigem Niveau eingeordnet. Gerade diese gleiche Behandlung von ungleichen Sachverhalten empfinden viele Menschen als ungerecht. Hartz IV hatte eigentlich den Anspruch, eine angebliche Ungerechtigkeit zwischen Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfe zu beseitigen. Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze werden nun Menschen nach jahrzehntelanger Arbeit genauso behandelt wie Berufsanfänger oder jemand, der noch nie gearbeitet hat.

Hartz IV steht für das Zweiklassensystem in der Arbeitsförderung. In der Arbeitslosenversicherung (ALG I) sind die Ansprüche und Rechte grundsätzlich besser als im Fürsorgesystem Hartz IV. Diese ungleiche Behandlung ist ungerecht. Die Spaltung der Arbeitsförderung in ein Versicherungs- und ein Fürsorgesystem lässt diese zudem in Konkurrenz zueinander treten.

Es gibt einen Arbeitsmarkt, jedoch zwei unterschiedliche Vermittlungs- und Integrationssysteme mit jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und unterschiedlichem Behördenaufbau. Viele Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, durchlaufen beide Systeme oft hintereinander, und das mit viel bürokratischer Doppelarbeit.

In der Arbeitslosenversicherung (ALG I) sind sie vor dem Zwang zur Aufnahme von auch niedrigstentlohnter Beschäftigung besser geschützt, beim Wechsel in das Hartz IV-System (ALG II) müssen sie jede Tätigkeit, die nicht sittenwidrig ist, annehmen. Egal, ob sie ihren Fähigkeiten entspricht oder ob sie davon nicht leben können und zusätzlich ALG II beantragen müssen.

Durch die verschärfte Zumutbarkeitsregelung, die Eingliederungspolitik – Hauptsache schnell und egal zu welchen Bedingungen – sowie eine oftmals unzureichende Qualitätskontrolle bei den Vermittlungsangeboten, wie auch bei den Eingliederungsmaßnahmen, hat Hartz VI die Ausweitung des Niedriglohnsektors begünstigt. Eine nachhaltige Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder die längerfristige Entwicklung beruflicher Aufstiegswege werden im Hartz IV-System völlig vernachlässigt.

Allerdings scheint Hartz IV in den letzten 5 Jahren tatsächlich zur Senkung der Arbeitslosenzahlen beigetragen haben. Die offizielle Zahl der hilfebedürftigen Arbeitslosen lag im November 2009 immerhin um 21 Prozent niedriger als im Durchschnitt des Jahres 2005. Das lag wohl u. a. an der relativ guten Konjunktursituation der letzten Jahre sowie aktuellen beschäftigungsstabilisierenden Maßnahmen (z.B. Verlängerung des Kurzarbeitergelds) auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Allerdings wird dieser Rückgang der Arbeitslosigkeit begleitet von einer steigenden Anzahl von Hartz IV-Empfängern, die zwar nicht als arbeitslos, aber als arbeitsuchend geführt werden. (siehe Tabelle)

Unter die Kategorie „arbeitsuchend“ fallen beispielsweise Hilfeempfänger, die sich in Maßnahmen befinden, aus Mangel von Alternativen noch zur Schule gehen und dennoch suchen oder auch (vorübergehend) erwerbstätig sind und mehr arbeiten möchten.

Im Jahr 2005 wurde im Durchschnitt 857.000 Hilfeempfänger im Hartz IV-System als arbeitsuchend geführt. Ihre Zahl hat sich nahezu kontinuierlich bis 2008 auf 1,349 Millionen erhöht. Im November 2009 lag die Anzahl der als arbeitsuchend geführten Hilfeempfänger bereits bei 1,448 Millionen.

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit geht folglich mit einem Anstieg der Hilfebedürftigen in gleicher Größe einher, die nicht als arbeitslose Arbeitssuchende geführt werden.

D.h. die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Hartz IV-System ist gleich geblieben (Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen: 2005: 4,981 Mio., November 2009 4,891 Mio.). Sie werden nur nicht mehr als arbeitslos geführt und tauchen somit auch nicht mehr in den Arbeitslosenzahlen auf.

Auch die Zahl der Hilfeempfänger insgesamt (einschließlich der Kinder) liegt heute immer noch auf dem Niveau von 2005. Im Jahr 2005 wurden 6,756 Millionen hilfebedürftige Personen gezählt, im November 2009 waren es immer noch 6,717 Millionen. Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben bisher vorrangig zum Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung (ALG I) geführt und kommt erst mit Verzögerung dann im Hartz IV-System an.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (= länger als 12 Monate arbeitslos) lag im Jahr 2005 bei 1,588 Millionen, 2008 bei 1,088 Millionen. Der Rückgang ist allerdings weitgehend parallel mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt verlaufen, so dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen immer noch bei 33,3 Prozent liegt (2005 32,7 Prozent).

Diese offiziellen Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig, da jede Krankmeldung oder z.B. Teilnahme an kurzzeitigen Trainingsmaßnahmen zu einer Beendigung der Arbeitslosigkeit führt. Heute sind 3 Viertel (laut IAB – Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung) der Leistungsempfänger ununterbrochen seit 12 Monaten im Leistungsbezug.

Die Eingliederung der Arbeitslosen in nachhaltige Beschäftigung ist eher selten. Das Hartz IV-System setzt besonders stark auf kurzzeitige Maßnahmen. Besonders oft werden Ein-Euro-Jobs und Trainingsmaßnahmen vermittelt. Die Ein-Euro-Jobs sind eine zeitlich begrenzte Arbeitsmaßnahme, viele Leistungsempfänger sind nach Beendigung des Ein-Euro-Jobs wieder arbeitslos. Lediglich ein Sechstel von ihnen haben sechs Monate nach Beendigung der Arbeitsmaßnahme einen sozialversicherten Job.

Auch die Trainingsmaßnahmen bringen viele nicht weiter. Besonders gerne werden die Leistungsempfänger in ein Bewerbungstraining gesteckt – teilweise sogar mehrfach! Teilweise gehen diese Maßnahmen über Monate. Neue Chancen für den Arbeitsmarkt tun sich so nicht auf. Aber eine ganze Branche von „Weiterqualifizierungsunternehmen“ lebt ganz gut davon.

Die gesamten Kosten dieser Maßnahmen, sowie die Bezahlung der Ein-Euro-Jobs werden übrigens von der Arbeitsagentur finanziert.

Jeden Monat fangen dreimal so viele Menschen eine Trainingsmaßnahme oder einen Ein-Euro-Job an als jene, die eine Weiterbildung beginnen. Dabei sind sowohl bei beruflicher Weiterbildung als auch bei der Förderung über Lohnkostenzuschüsse die Eingliederungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt wesentlich höher als nach einem Ein-Euro-Job oder einer Trainingsmaßnahme.

Rund 16 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen findet innerhalb eines Jahres eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Allerdings kann davon nur die Hälfte finanziell auf eigenen Beinen stehen und die Hilfebedürftigkeit vollständig überwinden. Rund ein Drittel derjenigen, die den Leistungsbezug vorübergehend verlassen konnten, waren schon nach drei Monaten wieder auf Hilfe angewiesen.

Immer mehr Menschen sind arm trotz Arbeit. Das liegt daran, dass Hartz IV mehr in den Arbeitsmarkt und seine Struktur eingegriffen hat als das auf den ersten Blick deutlich wird. Durch die Absenkung der Unterstützungsleistungen und die Verschärfung der Zumutbarkeit sollte der Druck erhöht werden, auch niedrig bezahlte Arbeit anzunehmen. Durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors sollte neue Beschäftigung entstehen.

Vergleicht man allerdings die Aufschwungjahre 2000 (vor Hartz IV) und 2008 (nach Hartz IV) dann ist durch die Deregulierung des Arbeitsmarktes keinesfalls mehr Beschäftigung entstanden. In 2000 betrug das Volumen der geleisteten Arbeitsstunden 57,6 Milliarden, in 2008 jedoch nur 57,5 Milliarden. Die Anzahl der Beschäftigten ist 2008 tatsächlich erstmals auf über 40 Millionen angestiegen, was allerdings hautsächlich an der Zunahme von Teilzeitarbeit, zu der auch die so genannten Mini-Jobs gehören, liegt.

Gleichzeitig ist die Zahl der erwerbstätigen Armen deutlich angestiegen. Im September 2005 wurden bspw. 951.000 erwerbstätige Hilfeempfänger gezählt. Mitte 2009 waren es bereits 1,346 Millionen. Das ist ein Anstieg um über 40 Prozent! In steigendem Maße muss der Staat nicht existenzsichernde Löhne durch ALG II-Leistungen aufstocken Die Gesamtausgaben für die Aufstocker beliefen sich im Mai 2007 auf 1,09 Milliarden Euro. (Aufstockung bedeutet: Das gesamte Einkommen wird angerechnet, wobei 100 Euro anrechnungsfrei bleiben, plus 20 % bis 800 Euro bzw. 10 % ab 800 Euro des Brutto-Einkommens.)

Die Dramatik der Entwicklung verdeutlicht ein Vergleich mit dem Jahre 1995. Während 1995 nur 110.000 (davon war die Hälfte Teilzeit beschäftigt) Menschen so wenig verdienten, dass sie ergänzend Sozialhilfe beziehen mussten, waren dies 12 Jahre später 1,3 Millionen!

In keinem Land Europas hat sich der Niedriglohnsektor stärker ausgebreitet als in Deutschland. Rund 22 Prozent der Beschäftigten arbeiten inzwischen zu Stundenlöhnen, die nach internationalem Standard als Niedriglohn bezeichnet werden.

Viele Arbeitgeber werden somit durch den Staat subventioniert. Allein an die Haushalte mit Erwerbseinkommen über 400 Euro fließen jeden Monat rund 350 Millionen Euro. Insgesamt belastet die Ausweitung des Niedriglohnsektors die Staatskassen pro Jahr mit insgesamt 4 Milliarden Euro. Und das kann so nicht weiter gehen. Denn schließlich werden dadurch oft keine neuen, zusätzlichen Arbeitsplätze gestützt. Vielfach ist einfach das Lohnniveau der bestehenden Arbeitsplätze gesunken oder durch Outsourcing oder Umwandlung in Minijobs sind Arbeitsplätze, die besser bezahlt waren, zu Niedriglohnjobs geworden.

Nach all diesen Fakten kann man sehen, dass für den Arbeitnehmer durch die Hartz IV-Reform nichts besser geworden ist, aber vieles schlechter. Weder wurde neue zusätzliche Arbeit geschaffen noch wurde die Absicherung vor Armut gestärkt. Für viele Hartz IV-Bezieher bedeutet dieses System ein Leben am Rande der Gesellschaft.

Gleichzeitig wird ihnen von einigen so genannten Leistungsträgern vorgeworfen, sie wollen ja nicht arbeiten und hätten sich es in der sozialen Hängematte bequem gemacht. Doch selbst Karl Brender, wissenschaftlicher Referent im Vorstand des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) Berlin, sagt: „...Die Diskussion über die Arbeitswilligkeit von Hartz IV-Empfängern geht an der Realität vorbei. Mit etwa über 90 Prozent will der allergrößte Teil einen Job haben.“

Aber was ist, wenn es auch in Zukunft nicht genug Arbeit gibt?
Wie kann man dann den arbeitswilligen Arbeitslosen ein menschenwürdiges Dasein gewähren?
Durch die Schaffung eines „sozialen Arbeitsmarktes“?

  • Durch Erhöhung der Hartz IV-Sätze?
  • Durch Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen?
  • Bürgergeld?

Die Lösung dieser Frage wird wohl zur wichtigsten Aufgabe der Politik in den nächsten Jahren werden.

Denn: SO kann es nicht weitergehen!

M.S.

 

 

 

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